Hilfe für Vereine: Geld aus zwei Förderprogrammen

von Hel­mut Herold

Mit zwei För­der­pro­gram­men sol­len jetzt ge­mein­nüt­zige Or­ga­ni­sa­tio­nen, bür­ger­schaft­li­ches En­ga­ge­ment und Eh­ren­amt in der Co­rona-Pan­de­mie un­ter­stützt werden.

Die Deut­sche Stif­tung für En­ga­ge­ment und Eh­ren­amt legt ihr ers­tes För­der­pro­gramm mit drei Schwer­punkt­the­men auf: 1. In­no­va­tion und Di­gi­ta­li­sie­rung in der Zi­vil­ge­sell­schaft, 2. Nach­wuchs­ge­win­nung und 3. Struk­tur- und In­no­va­ti­ons­stär­kung in struk­tur­schwa­chen und länd­li­chen Räu­men. Es ist grund­sätz­lich mög­lich, je­weils ei­nen An­trag pro Schwer­punkt­thema zu stellen.

Ein­zel­pro­jekte kön­nen mit je­weils bis zu 100.000 Euro ge­för­dert wer­den. Bis zu ei­ner För­de­rung von 5000 Euro be­trägt die För­de­rung re­gel­mä­ßig 90 Pro­zent, das be­deu­tet ei­nen Ei­gen­an­teil in Höhe von min­des­tens 10 Pro­zent. Bei För­der­be­trä­gen dar­über hin­aus und bis zu 100.000 Euro be­trägt die För­de­rung re­gel­mä­ßig 80 Pro­zent der zu­wen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben.

Mehr In­fos dazu auf www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/

Auch der Ber­li­ner Se­nat hat ein För­der­pro­gramm für ge­mein­nüt­zige Ver­eine und Or­ga­ni­sa­tio­nen auf­ge­legt. Sie kön­nen vom 1. bis 25. Ok­to­ber 2020 „Eh­ren­amts- und Ver­eins­hil­fen zur Be­wäl­ti­gung der Fol­gen der Co­rona-Pan­de­mie“ (So­fort­hilfe X) beantragen.

Eine För­de­rung ist in der Re­gel bis zu ei­ner Höhe von 20.000 Euro mög­lich. Sie wird als Zu­schuss ge­währt, der nicht zu­rück­ge­zahlt wer­den muss. Da­für stellt der Ber­li­ner Se­nat Mit­tel in Höhe von ins­ge­samt 4,9 Mil­lio­nen Euro zur Verfügung.

In­for­ma­tio­nen zum Pro­gramm gibt es auf dem En­ga­ge­ment­por­tal bür­ger­ak­tiv.

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LANDESNETZERK BÜRGERENGAGEMENT BERLIN – Blog­bei­trag von Hel­mut Herold
zu­letzt über­ar­bei­tet 03.10.2020

 

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