Die Aufgaben der Wahlhelfer:innen“ – ein Gespräch mit Joachim Krüger

Foto: Joa­chim Krüger

Joa­chim Krü­ger fun­giert seit vie­len Jah­ren als Wahl­vor­stand im Be­zirk Char­lot­ten­burg-Wil­mers­dorf. Die­ses Jahr ist sein Ein­satz­ort die Er­win-von-Witz­le­ben-Grund­schule am Ha­lem­weg 34. Er schil­dert, was er und die an­de­ren Wahlhelfer:innen al­les zu tun haben.

von Eve­line Harder

 

De­mo­kra­tie ist ein po­li­ti­sches Prin­zip, nach dem das Volk durch freie Wah­len an der Macht­aus­übung des Staa­tes teilhat.

Da­mit be­gann un­ser Ge­spräch am 23.08.2021, dass die Teil­nahme an den Wah­len eine wich­tige Auf­gabe der Men­schen in ei­ner De­mo­kra­tie ist. Für die Wahlhelfer:innen ist eine ab­so­lute Neu­tra­li­tät bei die­ser Tä­tig­keit notwendig.

Wahlhelfer:innen bzw. Stimmauszähler:innen, of­fi­zi­ell Mit­glie­der des Wahl­vor­stan­des, sind Per­so­nen, die bei der Durch­füh­rung der Wah­len un­ter­stüt­zen. Dazu ge­hört die Aus­gabe der Stimm­zet­tel im Wahl­lo­kal, die Über­wa­chung der Stimm­ab­gabe der Wahl­be­rech­tig­ten und nach Ab­schluss der Wahl die Aus­zäh­lung der Stim­men. Nach Aus­zäh­lung der Stim­men wird das Er­geb­nis an das Wahl­amt im Be­zirk wei­ter­ge­lei­tet. Die Tä­tig­keit der Wahlhelfer:innen ist in Deutsch­land ein Eh­ren­amt. Die Wahlhelfer:innen wer­den ent­we­der auf frei­wil­li­ger Ba­sis ge­sucht oder durch die kom­mu­nale Wahl­be­hörde be­stimmt und ver­pflich­tet. Es wird eine Auf­wands­ent­schä­di­gung (Er­fri­schungs­geld), zur­zeit 60 Euro und 20 Euro für die Schu­lung, ge­zahlt. Von den Wahlhelfer:innenn darf keine po­li­ti­sche Wer­bung wäh­rend ih­rer Tä­tig­keit im Wahl­lo­kal ge­macht werden.

Joa­chim Krü­ger fun­giert seit vie­len Jah­ren als Wahl­vor­stand im Be­zirk Char­lot­ten­burg-Wil­mers­dorf, um den Ab­lauf der Wah­len zu ge­währ­leis­ten. Die­ses Jahr ist sein Ein­satz­ort die Er­win-von-Witz­le­ben-Grund­schule am Ha­lem­weg 34. Er schil­dert den Ta­ges­ab­lauf wie folgt: Ge­gen 7 Uhr be­ginnt der Ar­beits­tag, da­mit um 8 Uhr bei Öff­nung des Wahl­lo­kals für die Wahl­be­rech­tig­ten al­les vor­be­rei­tet ist. Es be­ginnt mit dem Äuf­hän­gen der drei Fah­nen (Deutsch­land, Eu­ropa und Ber­lin) und dem Auf­stel­len der Wahl­ka­bi­nen, der Wahl­ur­nen so­wie die Aus­ge­stal­tung des Rau­mes, um ei­nen an­spre­chen­den Cha­rak­ter zu er­wir­ken. Die Wahl­vor­stände in je­dem Wahl­lo­kal be­stehen aus:

  • ei­nem Wahlvorsteher
  • dem stell­ver­tre­ten­den Wahlvorstand
  • drei bis sie­ben Beisitzern

dazu kommt ein/e Schriftführer:in und ein/e stellvertretende/r Schriftführer:in.

Für die Öff­nung der Wahl­urne nach 18 Uhr ist der Wahl­vor­stand als Gan­zes zu­stän­dig. Für den Bun­des­tag wer­den die Erst- und Zweit­stim­men aus­ge­zählt, ebenso wie  für das Ber­li­ner Par­la­ment die Erst- und Zweit­stimme. Für die Be­zirks­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lun­gen (BVV) gibt es nur eine Stimme. In die­sem Jahr kommt eine wei­tere Ent­schei­dung hinzu, in der es darum geht, ob  Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten mit über 3000 Woh­nun­gen ent­eig­net und ent­schä­digt wer­den sol­len (Grund­ge­setz Ar­ti­kel 14 und 15).

Wäh­len dür­fen alle, die 18 Jahre und äl­ter ist, zur BVV-Wahl darf ab ei­nem Al­ter von 16 Jah­ren ge­wählt wer­den. Für die kom­mu­nale Ebene kön­nen EU-Bür­ger, die über drei Mo­nate an­säs­sig sind und in Ber­lin ih­ren Wohn­sitz ha­ben, ihre Stimme abgeben.

Zur Wahl ist der Per­so­nal­aus­weis oder der Pass vor­zu­le­gen. Wird der Per­so­nal­aus­weis oder der Pass ver­ges­sen, kann ein an­de­rer gül­ti­ger Aus­weis vor­ge­zeigt wer­den, so­fern die Per­son zwei­fels­frei dar­auf er­kenn­bar ist. Im Wahl­ver­zeich­nis wird dann ge­prüft, ob der Wäh­ler schon per Brief seine Stimme ab­ge­ge­ben hat oder nicht. Jede Aus­zäh­lung ist öf­fent­lich. Je­der Bür­ger kann da­bei sein, Da­mit die Aus­zäh­lung nicht ge­fähr­det ist, muss die nö­tige Ruhe und ein ge­nü­gen­der Ab­stand ge­währ­leis­tet sein. Bei Ru­he­stö­rung kann die Po­li­zei zur Un­ter­stüt­zung hin­zu­ge­zo­gen werden.

Aus der Er­fah­rung her­aus be­rich­tet Krü­ger, dass min­des­ten 10 bis 15 Hun­de­be­sit­zer und Er­wach­sene mit Klein­kin­dern zur Wahl er­schei­nen, was mit viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl ge­hän­delt wer­den muss, da dies nicht statt­haft ist. Dis­kus­sio­nen über Par­teien im Wahl­raum sind eben­falls nicht ge­stat­tet. Das Be­zirks­wahl­amt kann an­ge­ru­fen wer­den, wenn Per­so­nen er­schei­nen, die kürz­lich erst zu­ge­zo­gen sind und im Wäh­ler­ver­zeich­nis nicht ge­führt wer­den, um hier für Ab­hilfe zu sorgen.

Zur Per­son: Joa­chim Krü­ger, Jahr­gang 1949, Leh­rer, His­to­ri­ker, Be­zirks­stadt­rat a.D., Mit­glied des Ab­ge­ord­ne­ten­hau­ses a.D., Kreis­vor­stand der CDU-So­zi­al­aus­schüsse (CDA), Vor­stand im So­zi­al­werk Ber­lin e.V. und Kreis­vor­sit­zen­der So­zi­al­ver­band Deutsch­land e.V. (SoVD) ist in den ver­schie­de­nen Ver­ei­nen und In­sti­tu­tio­nen eh­ren­amt­lich tä­tig und. Er en­ga­giert sich be­son­ders in so­zi­al­po­li­ti­schen Bereichen.

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zu­letzt über­ar­bei­tet 20.09.2021

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