Verbesserter Unfallschutz für freiwillig Engagierte
28.09.2008: Nach einem Bundesratsbeschluss zur Unfallversicherung wird Personenkreis von freiwillig engagierten, die sich versichern lassen können, ausgeweitet.
Auf einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin informierten das BBE und die gesetzliche Unfallversicherung VBG über die Ausweitung des Unfallschutzes.
Vertreter von über 30 Initiativen aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagement waren anwesend und bekamen von Dr. Thomas Molkentin, Referatsleiter Unfallversicherung im Bundesministerium Arbeit und Soziales, weitere Informationen zu den Gesetzesänderungen.
Durch die Gesetzänderung wird der Unfallversicherungsschutz auf Ehrenamtliche, die im Auftrag ihres Vereins und die in Parteien im Sinne des Parteiengesetzes tätig sind, ausgeweitet.
Pressemitteilung der Unfallversicherung VBG zur Veranstaltung.
In dem BBE-Newsletter vom 2. Oktober wird ausführlich über das Thema berichtet.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage von redmark.de.