Berliner Charta, Selbstverständnis, Leitbild
Das Landesnetzwerk ist aus dem Arbeitskreis Freiwilliges Engagement hervorgegangen, der 2001 im Internationalen Jahr der Freiwilligen vom Treffpunkt Hilfsbereitschaft initiiert worden war, dem Vorgänger der heutigen Landesfreiwilligenagentur Berlin. Es zeichnet sich gegenüber vielen anderen seitdem in Deutschland entstandenen dadurch aus, dass es von den Bürger_innen selbst gegründet wurde – ohne staatliche Unterstützung.
Mehrfach im Jahr trifft sich das Netzwerk seitdem in Mitgliederversammlungen, diskutiert aktuelle politische Entwicklungen im Bürgerschaftlichen Engagement, vertieft sein Wissen in Fachkreisen zu wichtigen oder drängenden und manchmal auch brisanten Themen und hilft sich gegenseitig.
Grundlegend für das Zusammenwirken und das gemeinsame Handeln des Landesnetzwerks ist die Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement vom 4. November 2004 (in der letzten Fassung vom 16. Juni 2021) und das darauf gründende Selbstverständnis, welches die Gründungsversammlung des Landesnetzwerkes am 22. Juni 2005 verabschiedet hat. Die Mitglieder haben es 2008 aktualisiert und durch ein Leitbild ergänzt.
Wertegrundlage des Landesnetzwerks Bürgerengagement Berlin ist die ➟ Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement vom 4. November 2004. Das darauf basierende ➟ Selbstverständnis des Landesnetzwerkes hinsichtlich seiner Ziele, Mitgliedschaften und gemeinsamen Arbeitsformen hat die Gründungsversammlung am 22. Juni 2005 verabschiedet und am 19. November 2008 aktualisiert, ergänzt am 13. Februar 2007 durch ein gemeinsames ➟ Leitbild.
Am 22.11.2023 hat die Mitgliederversammlung die ➟ Satzung vom 25.11.2010 aktualisiert verabschiedet. Seit dem 16.11.2007 ist das Landesnetzwerk Mitglied im Bundesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Es finanziert sich durch Mitgliedschaftsbeiträge.
Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement
1. Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil zum Wohle einer lebendigen, vielfältigen und solidarischen Gesellschaft. Es umfasst das Ehrenamt, die Freiwilligenarbeit und die Selbsthilfe sowie das Engagement von Organisationen, Initiativen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen.
2. Alle Unterzeichner dieser Charta erkennen die Bedeutung des Bürgerschaftlichen Engagements der in Berlin lebenden Menschen für das Gelingen eines guten Zusammenlebens in unserer Stadt an. Sie sprechen sich für die tragenden Grundwerte des Bürgerschaftlichen Engagements aus im Sinne von Solidarität, Gemeinsinn und Bereitschaft zu einem aktiven persönlichen Beitrag für eine demokratische Gesellschaft in Berlin und unterstützen sie mit Wort und Tat.
3. Bürgerschaftliches Engagement ist eine Aufgabe aller in dieser Stadt lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen Stellung, aller demokratisch verfassten bzw. selbstorganisierten Initiativen, Verbände, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen sowie der politischen Parteien des Landes Berlin. Bürgerschaftliches Engagement fördert Partizipation, Integration und Eigenverantwortung aller in Berlin lebenden Menschen und ihren Einsatz für ein aktives Gemeinwesen. Bürgerschaftlich Engagierte beanspruchen, sich mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen in politische Entscheidungsprozesse einbringen und mitentscheiden zu können.
4. Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements ist daher der Diversitätsorientierten Organisations- und Gesellschaftsentwicklung verpflichtet: Engagierte sind Bestandteil der gesellschaftlichen Vielfalt. Sie sollen ohne Diskriminierung, Rassismus oder anderen Formen der Exklusion wertgeschätzt werden. Ihr Wirken sollte dieser Haltung ebenfalls entsprechen.
5. Bürgerschaftliches Engagement nützt allen beteiligten Akteuren und bringt dabei Freude, Anregung und Bestätigung. Es unterstützt das lebenslange und das soziale Lernen in der Gesellschaft sowie das Empowerment und die Beteiligung von Menschen. Die Unterzeichnenden sehen eine nachhaltige Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im materiellen wie im ideellen Sinne, wenn folgende Rahmenbedingungen ermöglicht werden:
- Ansprechpartner:innen
- Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung)
- Auslagenerstattung (insbesondere für Fahrtkosten)
- Fortbildungsangebote
- Einführung und Begleitung von Bürgerschaftlich Engagierten
- Anerkennungskultur
6. Dies setzt voraus, bestehende Unterstützungsstrukturen und die Bürgerbeteiligung zu sichern und zu würdigen sowie neue Formen zu ermöglichen. Hierzu zählen die Berliner Freiwilligenagenturen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftshäuser und Selbsthilfeinitiativen sowie Initiativen und Projekte, die das Bürgerschaftliche Engagement stärken. Zur besseren Koordination und Vernetzung sowie der Stärkung der Infrastrukturen für Engagement und der gesellschaftlichen Sektoren wird die nachhaltige Stärkung des Landesnetzwerkes Bürgerengagement Berlin angestrebt.
7. Mit dieser Charta wird unterstrichen, dass Bürgerschaftliches Engagement einen hohen Stellenwert in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung einnimmt. Seine Bedeutung sowie die Anerkennung der Bürgerschaftlich Engagierten soll sich auch in den Medien widerspiegeln.
8. Die Unterzeichner sehen Bürgerschaftliches Engagement als eine wertvolle gesellschaftliche Kraft, die soziale Werte schafft. Bürgerschaftliches Engagement muss für alle Interessierten leicht erschließbar angeboten werden und darf nicht als Lückenfüller für reduzierte sozialstaatliche Leistungen missbraucht werden.
Diese ➟ Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement (pdf) entstand in den Jahren 2003 bis 2004 in einem vierzehnmonatigen Diskussionsprozess an den ➟ Runden Tischen zur Förderung des freiwilligen Engagements in Berlin; zuletzt ergänzt und in dieser Fassung verabschiedet von der 57. Mitgliederversammlung des Landesnetzwerks Bürgerengagement Berlin am 16. Juni 2021.
Selbstverständnis
I. Präambel
Das Landesnetzwerk ist ein pluraler und unabhängiger Zusammenschluss von Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen Berlins, die sich auf der Basis der Berliner Charta vom 04.11.2004 dem Bürgerschaftlichen Engagement (in der letzten Fassung vom 16. Juni 2021) verbunden fühlen.
Ziel ist
- die Förderung freiwilligen, ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements als zivilgesellschaftlichen Gestaltungsfaktor in allen Gesellschafts- und Politikbereichen
- Bürgerschaftliches Engagement als tragenden Grundwert für eine demokratische Gesellschaft zu verankern, zu unterstützen, fortzuentwickeln
- nachhaltige Impulse zu setzen für den Erhalt und Ausbau rechtlicher, institutioneller und organisatorischer Rahmenbedingungen zur Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement in Berlin
- ein Bündnis für das Bürgerschaftliche Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen zu bilden, ressort- und zielgruppenübergreifend
- der Aufbau eines wirksamen und zugleich arbeitsfähigen Zusammenschlusses aller an Bürgerschaftlichem Engagement interessierten Akteuren und die Herstellung von Öffentlichkeit über das Netzwerk und seine Ziele
- Forderungen, Stellungnahmen und Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen
- einen Erfahrungsaustausch aktiv zu fördern und zu betreiben
- die Entwicklung gemeinsamer Projekte und innovativer Kooperationen
II. Mitgliedschaft
1. Mitglied im Landesnetzwerk kann jede Organisation werden,
- die sich mit dem Selbstverständnis, dem Leitbild und der Berliner Charta des Bürgerschaftlichen Engagements einverstanden erklärt
- die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an der Verwirklichung seiner Ziele beteiligt
- die selbst mit bürgerschaftlich, freiwillig oder ehrenamtlich engagierten Menschen den gängigen fachlichen Standards gemäß zusammenarbeitet
Aufnahme und Austritt bedürfen der Schriftform.
Jede Mitgliedsorganisation benennt eine Person als AnsprechpartnerIn für das Landesnetzwerk, die die Organisation im Netzwerk vertritt und die gefassten Beschlüsse in die Mitgliedsorganisation zurückträgt.
2. Mitgliedschaftsbeitrags-Ordnung:
- ermäßigter Mitgliedsbeitrag: 25 Euro im Jahr
- regulärer Mitgliedsbeitrag: 50 Euro im Jahr
- Förderbeitrag: mindestens 150 Euro
Diejenigen, die nicht Mitglied sein wollen oder können, aber das Landesnetzwerk finanziell fördern wollen, sind zu Spenden aufgerufen.
3. Das Landesnetzwerk erwartet von seinen Mitgliedern:
- verfolgen der gemeinsamen Ziele
- verbindliche und regelmäßige Mitarbeit im Landesnetzwerk
- fachlicher Input in Fachforen und den Austauschtreffen
- Bereitschaft zum Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie zur Kooperation
- einen von Wertschätzung und Achtung der Persönlichkeit getragenen Umgang miteinander
- die Achtung jedes Mitgliedes mit seiner Stimme unabhängig von dem „Gewicht“ seiner repräsentierten Organisation
- Zahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 31. März des laufenden Jahres
4. Das können Mitglieder vom Landesnetzwerk erwarten:
- aktuelle Informationen rund um das Bürgerschaftliche Engagement aus erster Hand
- fachliche Vernetzung mit den verschiedenen Partnern im Bürgerschaftlichen Engagement
- Austausch von Best-Practice-Beispielen und Erfahrungen
- Kooperation und Zusammenarbeit zu bestimmten Fachthemen, Anlässen und Projekten
- verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
- konzentrierte Interessenvertretung
- Initiierung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zum Bürgerschaftlichen Engagement
III. Arbeitsformen
1. Plenum:
Versammlung aller Mitglieder, tagt ca. vierteljährlich, entscheidet über Arbeitsschwerpunkte, über Mitgliedsbeiträge, wählt den Sprecherrat und nimmt den Finanzbericht entgegen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
2. Arbeitsgruppen:
Treffen sich kontinuierlich und bearbeiten inhaltliche Themen und organisieren Veranstaltungen des Landesnetzwerks.
3. Sprecherrat:
Bereitet Mitgliederversammlungen vor, bündelt Themen und Anliegen, übernimmt die Mittelbewirtschaftung und entscheidet über Mitgliedschaften. Er vertritt das Landesnetzwerk nach außen und betreibt gemeinsam mit der Geschäftsstelle die Organisationsentwicklung. Gemeinsam mit der Geschäftsstelle moderiert er die Plenumssitzungen. Der Sprecherrat setzt sich aus bis zu fünf Personen zusammen und wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Leitbild
Unser Ziel ist die Förderung der aktiven Bürgergesellschaft für das Gemeinwohl Berlins.
Wir vernetzen die Engagement fördernden Vereine, Projekte, Initiativen, Netzwerke und Zusammenschlüsse dieser Stadt.
Wir bündeln die Kräfte, ohne die Autonomie der Mitglieder in Frage zu stellen.
In den Konsenspunkten sprechen wir mit einer Stimme.
Wir leisten Lobbyarbeit für das Bürgerschaftliche Engagement.
Wir verschaffen der Stimme des Landesnetzwerks Bürgerengagement in der Öffentlichkeit nachhaltig Gehör und bringen uns für die Beteiligung der Bürgergesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen ein.
LANDESNETZERK BÜRGERENGAGEMENT BERLIN – Berliner Charta, Leitbild, Selbstverständnis
zuletzt aktualisiert 08.07.2021